Merkblatt: Was ist zu tun bei einem Todesfall?

1. Todesbescheinigung Arzt

Todesfall im Spital / Altersheim:

- Die Spitalverwaltung oder die Heimleitung besorgt die Todesbescheinigung beim zuständigen Arzt und schickt diese direkt dem Zivilstandsamt Uri, Altdorf zu.

- Einsargung im Spital

 

Todesfall zu Hause:

- Die Angehörigen benachrichtigen einen Arzt (Hausarzt oder Pikettarzt) zwecks ärztlicher Feststellung des Todes und Ausstellung der Todesbescheinigung.

- Die Todesbescheinigung muss bei der Meldung des Todesfalles (siehe Punkt 3) abgegeben werden.

- Einsargung durch Bestatter und anschliessende Überführung in die Totenkapelle.

 

2. Bestattungsdienst

- Die Angehörigen nehmen mit einem der unten aufgeführten Bestattungsinstitute Kontakt auf.

- Entscheid Erdbestattung oder Kremation

WICHITG: Die Kremation/Erdbestattung kann frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Erdbestattung spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes.

- Alle Details betreffend Einsargung, Aufbahrungsort, Grabkreuz, Art des Sarges/der Urne etc. müssen direkt mit dem Bestattungsinstitut besprochen werden.

 

Bestattungsdienste:

Abschied – Bestattung Baumann Florian, Utzigen 10, 6460 Altdorf

Telefon: 079 700 44 88 / E-Mail: info@abschiedbestattung.ch

Bestattungsinstitut Gisler Marco, Sagenmattweg 6, 6460 Altdorf

Telefon: 041 870 59 59 / E-Mail: info@bestattungen-uri.ch

 Bissig Peter, Dorfstrasse 6, 6461 Isenthal

Telefon: 079 229 04 17 / E-Mail: peterbissig@holzbildhauen.ch

 

3. Meldung des Todesfalles

Verwaltung:

- Jeder Todesfall ist schnellstmöglich durch ein Familienmitglied oder einen nahen Verwandten persönlich bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde (Stimm- und Steuerdomizil) der verstorbenen Person zu melden.

- Mitzubringen sind:

 Original ärztliche Todesbescheinigung (nur falls der Tod zu Hause eingetreten ist)

 Familienbüchlein (falls vorhanden)

- Die Kremation wird durch die Gemeindeverwaltung organisiert.

 

Pfarramt (Sekretariat Sebais Tel. 041 870 13 40):

- Die Angehörigen müssen sich mit dem Pfarramt des Bestattungsortes in Verbindung setzen um folgendes zu besprechen:

 Datum der Bestattung

 Trauergottesdienst (Lebenslauf, Chor/Musik)

 Abdankung

 

4. Allfällige weitere Erledigungen durch die Angehörigen

Über den Todesfall orientieren:

 Angehörige und Freunde, Vereine und Jahrgänger

 Arbeitgeber oder Geschäftspartner

 Bei Rentenbezügern: zuständige Ausgleichskasse telefonisch benachrichtigen

 private Unfallversicherung / Lebensversicherung / Krankenkasse / Pensionskasse / übrige Versicherungen

 sonstiges (laufende Abonnemente, Banken, Vermieter, etc.)

 

Todesanzeige:

WICHTIG: Zuerst mit dem Pfarramt und der Gemeindeverwaltung das Bestattungsdatum definitiv festlegen!

 Für allfällige Todesanzeigen in den Zeitungen ist unter Umständen ein sofortiger Telefonanruf von Vorteil (Aufgabefrist)

 Text Todesanzeige aufsetzen (Mustertexte sind bei den Druckereien vorhanden)

 Anzahl der zu druckenden Todesanzeigen festlegen (Verwandte, Bekannte, Jahrgänger etc.)

 Couverts für Todesanzeigen anschreiben

 

Blumenschmuck

 Sargbouquet

 Urnenkranz

 Grabkränze (Text auf Schleife)
(die spätere Entsorgung der Grabkränze erfolgt durch die Angehörigen)

 

Vorbereitung Bestattung

 Lebenslauf verfassen

 Besondere Wünsche für den Trauergottesdienst
 Lokal für Traueressen festlegen und reservieren

 

Letzte Verfügung

Eine allfällige letztwillige Verfügung (Testament) muss unverzüglich dem Gemeinderat des Wohnortes eingereicht werden.

 

Weiteres

Für allfällige Fragen betreffend Siegelung, Rechnungsruf, Inventar, Erbenbescheinigung, Testamentseröffnung und Erbteilung ist die Gemeindeverwaltung des Wohnortes der verstorbenen Person zuständig. 

 

Quelle: Zivilstandsamt Uri

Tel.-Nr.      041 870 13 40

E-Mail:       pfarrei@sebais.ch

Adresse:    Dorfstrasse 116
                 6462 Seedorf

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

9 bis 11 Uhr

Pater Michael:

Notfall-Nummer: 079 822 56 98